Asylverfahren

Flüchtlinge, die es trotz aller Schwierigkeiten nach Europa schaffen, erwartet gleich die nächste Barriere: Die europäische Dublin-Verordnung. Sie regelt, dass das erste Land der Einreise nach Europa für das Asylverfahren eines Flüchtlings zuständig ist. Viele Flüchtlinge werden daher an den Außengrenzen aufgegriffen, registriert und gezwungen, dort Asyl zu beantragen. Wird auch diese Hürde überwunden und schafft es ein Flüchtling nach Bayern, landet er zur Asylantragsstellung zunächst in einer der momentan zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in München oder Zirndorf bei Nürnberg. Dort werden die persönlichen Daten erfasst, Gesundheitschecks gemacht und eine Befragung zum Reiseweg durchgeführt. Nach spätestens drei Monaten werden AsylbewerberInnen gemäß einem festgelegten Schlüssel auf die bayerischen Regierungsbezirke verteilt. Dort werden sie in einem Flüchtlingslager der Bezirksregierungen oder einer dezentralen Unterbringung der Landkreise untergebracht. Für die Durchführung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Es prüft zunächst, ob ein anderer EU-Staat gemäß der Dublin-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist. In diesem Fall prüft es den Asylantrag gar nicht erst, sondern leitet Maßnahmen zur Abschiebung ein. Ist dies nicht der Fall, führt das BAMF eine Befragung der Flüchtlinge zu ihren Asylgründen durch und entscheidet auf dieser Grundlage. Für Flüchtlinge gibt es dann drei Möglichkeiten: eine Anerkennung als Flüchtling, den Zuspruch eines nachrangigen Schutzstatus oder die Ablehnung und damit den Status einer Duldung und die Gefahr einer Abschiebung. Das Verfahren, bis Flüchtlinge Gewissheit erlangen, dauert immer mehrere Monate, oft aber mehr als anderthalb Jahre. In der Zwischenzeit bleibt nur: Warten. Zur Durchführung des komplizierten Verfahrens müssen viele Flüchtlinge eine Anwältin hinzuziehen, die sie selbst bezahlen müssen. Weil das BAMF oft restriktiv entscheidet, muss gegen eine negative Entscheidung häufig Klage eingelegt werden. Auch dieses Verfahren dauert meist wieder mehrere Monate und heißt erneut: Warten in Ungewissheit.   Weitere Themen: Einleitung | Flucht nach Europa | Asylverfahren | Unterbringung von Flüchtlingen | Arten der Unterbringung | Sozialleistungen | Gesundheitsversorgung | Frauen und Kinder | Arbeit und Bildung | Abschiebungen | Dublin III und Abschiebungen | Rassismus und rechte Gewalt | Aktiv werden!