Arbeit und Bildung
In der gesellschaftlichen Debatte werden Flüchtlinge oft als Belastung wahrgenommen: Ihnen wird unterstellt, dass sie nicht arbeiten wollen. Rechte PolitikerInnen warnen vor einer „Einwanderung in unsere Sozialsysteme“. Fakt ist: Flüchtlinge können oft deshalb nicht arbeiten, weil sie kaum Möglichkeiten haben, Deutsch zu lernen und für die erste Zeit nicht arbeiten dürfen.
Der Umgang mit MigrantInnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, Flüchtlinge mit einer Duldung, Aufenthaltsgestattung oder befristeter Aufenthaltserlaubnis, scheint immer noch vor allem Abschreckung zum Ziel zu haben, obwohl die meisten Flüchtlinge über Jahre hinweg in Deutschland leben und hier bleiben werden. Deutschkurse sind für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus grundsätzlich nicht vorgesehen. Das generelle Arbeitsverbot wird derzeit zwar auf drei Monate verkürzt, danach besteht aber weiterhin ein nachrangiger, erschwerter Zugang zum Arbeitsmarkt. Zudem werden viele Flüchtlinge mit einem kompletten Arbeitsverbot sanktioniert.
Allerdings hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Bleiberechtsregelungen, Bleiberecht für Jugendliche, die erfolgreich eine Ausbildung absolvieren, mehr Chancen für Flüchtlinge, sich in Ausbildung und Berufsleben integrieren: All dies zeigt, dass hier ein bundesweites Umdenken stattfindet. Auch Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus soll die Möglichkeit gegeben werden, sich wirtschaftlich in die Gesellschaft zu integrieren. Es ist nun schneller möglich zu arbeiten, ebenso wurde das Angebot an kostengünstigen Deutschkursen erweitert.
Aufgrund der ausgrenzenden Sondergesetze sind Asylsuchende dennoch in höchst belastenden Lebenssituationen: Oft liegen die Gemeinschaftsunterkünften fern von jeder Arbeit oder Ausbildungsstelle, die Wohnsituation ist geprägt von permanentem Stress. Das langwierige Asylverfahren oder eine drohende Abschiebung stellen enorme psychische Belastungen dar, die zu Schwierigkeiten in Schule, Ausbildung und Arbeiten führen können.
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