Arten der Unterbringung
Erstaufnahmeeinrichtungen
Flüchtlinge werden nach ihrer Ankunft für sechs Wochen, maximal jedoch für 3 Monate, in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) untergebracht. Dort besteht in der Regel eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches die Asylanträge bearbeitet. Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden in Bayern von der jeweiligen Bezirksregierung betrieben.
Die bayerischen EAEs befinden sich derzeit in München (Oberbayern) und Zirndorf (Mittelfranken). Seit die Asylbewerberzahlen steigen, sind diese chronisch überfüllt. Erst ab Januar 2015 sollen nun weitere EAEs für Entlastung sorgen. Sie entstehen in Deggendorf (Niederbayern), Regensburg (Oberpfalz), Bayreuth (Oberfranken), Schweinfurt (Unterfranken) und Augsburg (Schwaben).
Gemeinschaftsunterkünfte
Nach der Zeit in der EAE werden Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften in ganz Bayern untergebracht. Auch für diese sind die Bezirksregierungen zuständig. Solche Flüchtlingslager sind oftmals ehemalige Gasthöfe, ausgediente Kasernen, frühere Gewerbegebäude, Container- und Holzbaracken. Dort leben 60 bis 500 Personen auf engstem Raum. Bei einer individuellen Wohnfläche von sieben Quadratmetern pro Person leben Flüchtlinge in Mehrbettzimmern mit bis zu sechs Personen, teilen sich mit bis zu 50 Personen Küchen und Bäder und haben keinerlei Privatsphäre.
Das Leben in diesen Lagern wird von Flüchtlingen als extrem zermürbend empfunden. Sind sie anfangs noch froh, wenigstens ein Dach über dem Kopf zu haben und in Sicherheit zu sein, so wird die Lagerunterbringung mehr und mehr zur Belastung. Viele Flüchtlinge ertragen den tristen Alltag nicht und werden psychisch krank.
Dezentrale Unterkünfte
Während Gemeinschaftsunterkünfte Einrichtungen der Bezirksregierungen sind, werden dezentrale Unterkünfte von den Landkreisen und kreisfreien Städten betrieben. Das bayerische Aufnahmegesetz sieht zwar eine Unterbringung durch die Bezirksregierungen vor. Seit die Flüchtlingszahlen steigen, bestehen aber nicht mehr genügend Plätze in Gemeinschaftsunterkünften. Daher werden derzeit die Landkreise und kreisfreien Städte in die Pflicht genommen. Sie mieten Pensionen, Wohnungen und leerstehende Gebäude als dezentrale Unterkünfte an.
Viele Kommunen stellt die Unterbringung derzeit vor Probleme, weil sie kurzfristig und unvorbereitet von den Bezirksregierungen zur Unterbringung angewiesen werden. Vorübergehend werden Flüchtlinge daher sogar in Turn- und Tennishallen oder Containerlagern einquartiert.
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